Rechtsgrundlage Schulelternbeirat

Nach der Hessischen Verfassung haben Erziehungsberechtigte das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen. Das hessische Schulgesetz regelt die Mitbestimmung der Eltern in der Schule. In diesem Sinne wählt nach § 106 des Hessischen Schulgesetzes die Klassenelternschaft aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein Elternteil als Stellvertreter. Aufgaben der Klassenelternbeiräte sind in § 107 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Dazu gehört u.a. die mindestens halbjährliche Einberufung und Durchführung der Elternabende.

 

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der sich ebenfalls einmal pro Halbjahr trifft.  Er wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Seine Aufgaben sind in § 110 des  Hessischen Schulgesetzes geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen Mitbestimmungs-, Zustimmungs- sowie Anhörungsrechten. Unter anderem unterrichtet der Schulleiter den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.

 

Über die Schulkonferenz (§ 128 ff. Hessisches Schulgesetz) sind die Eltern an allen wichtigen Entscheidungen, die die Schule betreffen, beteiligt. So beraten und entscheiden sie gemeinsam mit den Lehrern z.B. über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Einrichtung zusätzlicher Lehr- und Förderangebote, die Schulordnung, das Schulprogramm, die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Betreuungsangebote sowie weitere schulische Aktivitäten. Die Schulkonferenz bietet den Eltern eine gute Möglichkeit, Einfluss auf wichtige Bereiche des Schullebens zu nehmen.

Regeln Krankmeldung:

Bis spätestens 7.45 Uhr muss das Versäumen des Schulbesuchs telefonisch am entsprechenden Schulstandort (Erlenbach 06253 4578; Mitlechtern 06253 84530) mitgeteilt werden. Wird der Anruf nicht entgegengenommen, muss das Versäumen über den Anrufbeantworter mitgeteilt werden!

Auch Kinder, die beim GTA der Schule angemeldet sind, müssen bis spätestens 7.45 Uhr  telefonisch bei der Betreuung (06253 9475248)  abgemeldet werden. (z.B. Arztbesuch, AG-Teilnahme, Krankheit).

 

Öffnungszeiten Sekretariat

in Erlenbach

 

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Telefon: 06253 4578

Telefon Betreuung:

06253 9475248

Standort Erlenbach

 

Mittershäuser Weg 8

64658 Fürth/Erlenbach

 

Telefon:

06253 4578

 

Fax:

06253 930179

 

E-Mail:

schule-am-katzenberg@kreis-bergstrasse.de

 

Homepage:

www.schule-am-katzenberg.de

 

Nebenstandort Mitlechtern

 

Siegfriedstr. 23

64668 Rimbach/Mitlechtern

 

Telefon Lehrerzimmer:

06253 84530

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