Regelungen zur Krankmeldung

Wir sprechen die dringende Empfehlung aus, dass unsere Schülerinnen und Schüler bei Symptomen, die auf eine Viruserkrankung deuten (z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall), erst wieder die Schule betreten, wenn sie 24 Stunden symptomfrei waren.

 

Grundlage für die Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern ist §2 Abs.1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Dort heißt es:

„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und das eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann.“

 

Von der Schulkonferenz wurde verbindlich festgelegt:

  • Bis spätestens 7.45 Uhr muss das Versäumen des Schulbesuchs telefonisch am entsprechenden Schulstandort (Erlenbach 06253 4578; Mitlechtern 06253 84530) mitgeteilt werden. Wird der Anruf nicht entgegengenommen, muss das Versäumen über den Anrufbeantworter mitgeteilt werden. Bei einem Versäumen über einem Tag hinaus, muss das Versäumen täglich telefonisch erfolgen. Ist bereits der Zeitraum des Versäumens bekannt (z.B. die gesamte Woche), so kann der Zeitraum genannt werden und das tägliche Anrufen entfällt.

    Bei Kindern, die beim GTA der Schule angemeldet sind, muss bis spätestens 7.45 Uhr das Versäumen des Betreuungsbesuchs telefonisch der Betreuung (06253 9475248) mitgeteilt werden. Eltern melden ihre Kinder immer von der Betreuung ab, wenn sie nicht kommen (z.B. Arztbesuch, AG-Teilnahme, Krankheit).

  • Bei Unterlassung dieser telefonischen Mitteilung setzt die Schule die Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn über das Fernbleiben in Kenntnis. Dies wird im Zeugnis als unentschuldigter Fehltag gewertet.
  • Wird der Schulbesuch von der Schülerin oder dem Schüler wieder aufgenommen, so ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Das Fehlen einer schriftlichen Entschuldigung wird im Zeugnis als unentschuldigter Fehltag gewertet.

 

Achtung: Ansteckende Krankheiten sind der Schule zu melden. Grundlage hierfür bildet das Infektionsschutzgesetz.

ifsg_leitfaden_kinderbetreuung.pdf
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Regeln Krankmeldung:

Bis spätestens 7.45 Uhr muss das Versäumen des Schulbesuchs telefonisch am entsprechenden Schulstandort (Erlenbach 06253 4578; Mitlechtern 06253 84530) mitgeteilt werden. Wird der Anruf nicht entgegengenommen, muss das Versäumen über den Anrufbeantworter mitgeteilt werden!

Auch Kinder, die beim GTA der Schule angemeldet sind, müssen bis spätestens 7.45 Uhr  telefonisch bei der Betreuung (06253 9475248)  abgemeldet werden. (z.B. Arztbesuch, AG-Teilnahme, Krankheit).

 

Öffnungszeiten Sekretariat

in Erlenbach

 

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Telefon: 06253 4578

Telefon Betreuung:

06253 9475248

Standort Erlenbach

 

Mittershäuser Weg 8

64658 Fürth/Erlenbach

 

Telefon:

06253 4578

 

Fax:

06253 930179

 

E-Mail:

schule-am-katzenberg@kreis-bergstrasse.de

 

Homepage:

www.schule-am-katzenberg.de

 

Nebenstandort Mitlechtern

 

Siegfriedstr. 23

64668 Rimbach/Mitlechtern

 

Telefon Lehrerzimmer:

06253 84530

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