Beurlaubung

Grundlage für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist §3 Abs. 2 der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Dort heißt es:

 

„Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter; bei Auszubildenden in der Berufsschule in Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.“

 

Für Beurlaubungen, die der Entscheidung der Schulleitung unterliegen (also eine Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen bzw. eine Beurlaubung in Verbindung mit den Ferien), wurden im Benehmen mit dem Schulelternbeirat folgende Regelungen getroffen:

  1. Pro Grundschulzeit wird eine Beurlaubung auf Antrag „pauschal“ gestattet. Die Beurlaubung wird von der Schulleitung schriftlich genehmigt und eine Kopie der Genehmigung wird der Schülerakte beigelegt.
  2. Jede weitere Beurlaubung wird nur genehmigt, wenn es sich tatsächlich um einen begründeten Ausnahmefall handelt (z.B. Beerdigung eines Familienmitgliedes, Hochzeit eines Familienmitgliedes).
  3. Jede Missachtung dieser Regelung wird automatisiert dem Staatlichen Schulamt gemeldet.

Regeln Krankmeldung:

Bis spätestens 7.45 Uhr muss das Versäumen des Schulbesuchs telefonisch am entsprechenden Schulstandort (Erlenbach 06253 4578; Mitlechtern 06253 84530) mitgeteilt werden. Wird der Anruf nicht entgegengenommen, muss das Versäumen über den Anrufbeantworter mitgeteilt werden!

Auch Kinder, die beim GTA der Schule angemeldet sind, müssen bis spätestens 7.45 Uhr  telefonisch bei der Betreuung (06253 9475248)  abgemeldet werden. (z.B. Arztbesuch, AG-Teilnahme, Krankheit).

 

Öffnungszeiten Sekretariat

in Erlenbach

 

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Telefon: 06253 4578

Telefon Betreuung:

06253 9475248

Standort Erlenbach

 

Mittershäuser Weg 8

64658 Fürth/Erlenbach

 

Telefon:

06253 4578

 

Fax:

06253 930179

 

E-Mail:

schule-am-katzenberg@kreis-bergstrasse.de

 

Homepage:

www.schule-am-katzenberg.de

 

Nebenstandort Mitlechtern

 

Siegfriedstr. 23

64668 Rimbach/Mitlechtern

 

Telefon Lehrerzimmer:

06253 84530

Besucher:

Druckversion | Sitemap
© Schule am Katzenberg