Grundlage für die Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern ist §2 Abs.1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Dort heißt es:
„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und das eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann.“
Von der Schulkonferenz wurde verbindlich festgelegt:
Öffnungszeiten Sekretariat
in Erlenbach
Dienstag: 12:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 12:00 - 15:00 Uhr
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Telefon Betreuung:
06253 9475248
Standort Erlenbach
Mittershäuser Weg 8
64658 Fürth/Erlenbach
Telefon:
06253 4578
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Homepage:
www.schule-am-katzenberg.de
Nebenstandort Mitlechtern
Siegfriedstr. 23
64668 Rimbach/Mitlechtern
Telefon Lehrerzimmer:
06253 84530
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