Regelungen zur Krankmeldung

Wir sprechen die dringende Empfehlung aus, dass unsere Schülerinnen und Schüler bei Symptomen, die auf eine Viruserkrankung deuten (z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall), erst wieder die Schule betreten, wenn sie 24 Stunden symptomfrei waren.

 

Grundlage für die Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern ist §2 Abs.1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Dort heißt es:

„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und das eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann.“

 

Von der Schulkonferenz wurde verbindlich festgelegt:

 

Die Krankmeldung erfolgt über die Abmeldefunktion in der Sdui-App. Das Versäumen des Schulbesuchs muss spätestens bis 7.45 Uhr in der Sdui-App eingetragen sein.

Eltern, die kein Sdui nutzen, teilen dies bis spätestens 7.45 Uhr telefonisch unter der 06253 4578 mit. Bei Kindern, die beim GTA der Schule angemeldet sind und deren Eltern nicht die Abmeldefunktion von Sdui nutzen, muss bis spätestens 7.45 Uhr das Versäumen des Betreuungsbesuchs telefonisch der Betreuung (06253 9475248) mitgeteilt werden.

Es gilt: Eltern melden ihre Kinder immer von der Betreuung ab, wenn sie nicht kommen (z.B. Arztbesuch, AG-Teilnahme, Krankheit).

Bei Unterlassung einer Krankmeldung über Sdui oder Telefon setzt die Schule die Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn über das Fernbleiben in Kenntnis. Dies wird im Zeugnis als unentschuldigter Fehltag gewertet.

Für Eltern ohne Sdui gilt: Wird der Schulbesuch von der Schülerin oder dem Schüler wieder aufgenommen, so ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Das Fehlen einer schriftlichen Entschuldigung wird im Zeugnis als unentschuldigter Fehltag gewertet. Bei der Nutzung von Sdui entfällt die schriftliche Entschuldigung.

Achtung: Ansteckende Krankheiten sind der Schule zu melden. Grundlage hierfür bildet das Infektionsschutzgesetz.

ifsg_leitfaden_kinderbetreuung.pdf
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Öffnungszeiten Sekretariat

in Erlenbach

 

 

Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Telefon: 06253 4578

Telefon Betreuung:

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Standort Erlenbach

 

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schule-am-katzenberg@kreis-bergstrasse.de

 

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64668 Rimbach/Mitlechtern

 

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