Grundlage für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist §3 Abs. 2 der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Dort heißt es:
„Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter; bei Auszubildenden in der Berufsschule in Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.“
Für Beurlaubungen, die der Entscheidung der Schulleitung unterliegen (also eine Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen bzw. eine Beurlaubung in Verbindung mit den Ferien), wurden im Benehmen mit dem Schulelternbeirat folgende Regelungen getroffen:
Öffnungszeiten Sekretariat
in Erlenbach
Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Telefon: 06253 4578
Telefon Betreuung:
06253 9475248
Standort Erlenbach
Mittershäuser Weg 8
64658 Fürth/Erlenbach
Telefon:
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Fax:
06253 930179
E-Mail:
schule-am-katzenberg@kreis-bergstrasse.de
Homepage:
www.schule-am-katzenberg.de
Nebenstandort Mitlechtern
Siegfriedstr. 23
64668 Rimbach/Mitlechtern
Telefon Lehrerzimmer:
06253 84530
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